🎄 „Wenn Chöre zu teuer sind, singt halt der Kassierer“

„Stille Nacht, teure Nacht“: GEMA senkt Gebühren – Weihnachtsmärkte dürfen wieder summen

Berlin (dpo) – Nach Jahren der musikalischen Enthaltsamkeit dürfen Deutschlands Weihnachtsmärkte endlich wieder „Last Christmas“ in Endlosschleife spielen. Die GEMA hat sich mit diversen Verbänden auf einen neuen „Weihnachtsmarkttarif“ geeinigt – Musik darf nun mit 35 % weniger schlechtem Gewissen abgespielt werden.

📉 Koblenz als Mahnmal der Gebührenkultur

In Koblenz verursachten 13 Auftritte von Chören, so der Landeschorverband Rheinland-Pfalz, GEMA-Gebühren von 15.000 Euro. Für viele kleinere Städte war das schlicht nicht mehr finanzierbar – die musikalische Besinnlichkeit wich dem stillen Verwaltungsakt.

Diese Katze summt nur noch innerlich. Aus Kostengründen.

🧑‍⚖️ Stimmen aus dem Paragraphendschungel

GEMA-Sprecher Dr. Klaus Taktgefühl: „Wir haben erkannt, dass es unfair ist, für das Abspielen eines Kinderchors auf 12 m² die Gebühren einer Beyoncé-Welttournee zu verlangen. Der neue Tarif berücksichtigt nun auch die emotionale Lautstärke.“

Chorleiterin Gudrun Klang aus Koblenz: „Letztes Jahr mussten wir ‚O Tannenbaum‘ als rhythmisches Flüstern aufführen, um unter dem Gebührenradar zu bleiben. Jetzt dürfen wir wieder singen – sogar mit Echo.“

Weihnachtsmarktbetreiber Horst Glühwein (Name geändert): „Ich habe mehr für Hintergrundmusik bezahlt als für meine gesamte Lichterkette. Jetzt kann ich mir sogar einen zweiten Lautsprecher leisten – Luxus!“

🎁 Bürokratie mit Besinnlichkeitsgarantie

Die neue Regelung sieht vor, dass Weihnachtsmärkte 35 % weniger zahlen müssen – aber nur, wenn die Musik nicht zu fröhlich klingt und maximal drei Glühweinstände gleichzeitig übertönt wird. Julia Klöckner (CDU) begrüßt die Einigung: „Endlich können wir wieder Weihnachtsstimmung simulieren, ohne dass die Kommunen Insolvenz anmelden müssen.“

🔮 Ausblick: Mehr Tarife, mehr Klangkontrolle

  • „Osterhasentarif“: Gebühren für das rhythmische Hoppeln auf Kopfsteinpflaster
  • „Maibaum-Melodiepauschale“: Nur gültig bei Windstärke unter 3
  • „Stille Feiertage“-Zuschlag: Für jedes Lied, das zu laut gedacht wird

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