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Kraulen.org: Momentan keine Kraulkurse im Maintalbad

Neue Serie, „Spaß mit dem Maintalbad!“, heute:

„Die Teilnehmer auf Ihrer Bahn dürfen einen Mindestabstand von 1,5m nicht unterschreiten…“

Hab am 23.09. beim Maintalbad nachgefragt:

„1) Was passiert, wenn einer meiner Teilnehmer oder ich selbst kein E-Ticket mehr bekommen kann? Wie wird sichergestellt, dass angemeldete Teilnehmer auch in die Halle gelangen können?
2) Werden die Bestimmungen des DGfdB vom Maintalbad ignoriert oder sind diese auch einzuhalten? Unter Punkt 2.2.1 ihres Konzeptes wird die Einhaltung der Abstandsregeln gefordert und bei Zuwiderhandlung ein Einschreiten der Aufsicht angedroht. Bei max. 6 Teilnehmern auf einer Bahn  sind die Abstandsregeln nur einzuhalten, wenn man sich kaum von der Stelle bewegt.
3) Warum wurden mir Bahnen entzogen und diese teilweise auf andere Gruppen verteilt?
4) Ich beantrage erneut eine Änderung der Regelung, dass ich alle Bahnen auch bei Nichtbenutzung bezahlen muss. Die Erklärung, dass meine Bahnenbelegung für das Bad auf Dauer unwirtschaftlich ist, ist aus meiner Sicht vorgeschoben und insbesondere mit den aktuellen Vorgaben unzumutbar.“


„…Daher ist ein freies Bewegen/Schwimmen ohne Weiteres möglich.

Antwort vom 25.09.:

„…Zu Ihrer Email möchten wir Ihnen wie folgt antworten:

1): Die E-Tickets sind 30 Tage im Voraus buchbar, somit kann jeder Kursteilnehmer und Kursleiter ihre Tickets rechtzeitig zu dem jeweiligen Kurstermin buchen.

2): Die Teilnehmer auf Ihrer Bahn dürfen einen Mindestabstand von 1,5m nicht unterschreiten. Daher ist ein freies bewegen/schwimmen ohne weiteres möglich.

3): Ihre Frage wurde bereits mit anderer Email beantwortet. Des Weiteren wurde der Belegungsplan komplett überarbeitet, weshalb es nicht nur bei Ihnen zu einer Änderung kam.

4): Wir haben Sie bereits mit anderen Emails darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir eine Leistung, die wir zur Verfügung stellen, abrechnen werden. Dies auch bei Nichtbenutzung Ihrerseits.

Wir wünschen Ihnen ein angenehmes Wochenende und sehen Sie am Dienstag, den 29.09., sofern Sie uns Ihr Hygienekonzept vorgelegt haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag“


Maintalbad fordert, schafft aber nicht die Bedingungen

Man durfte sich schon im Sommer wundern über das Konzept des Maintalbades. Ich geh da eh nicht hin, weil man dort nicht kraulen kann, aber weder in den Pressemeldungen noch auf der Webseite konnte man etwas finden, wie es sich im Wasser selbst verhält.

Hab die Konzepte von DGfdB und DSV gelesen, hab etliche Bäder beobachtet: zumindest von diesen ist das Maintalbad das Einzige, welches die Einbahnstraßenregelung ignoriert, Zitat DGfdB: „Jede Bahn darf nur in einer Richtung genutzt werden.“

Das Maintalbad weicht der Frage aus, sagt „ja“, meint aber vielleicht“nein“, die typische Entkopplung von Reden und Handeln, wie ich sie als Bittsteller Geschäftspartner des Bades nicht anders kenne. Auf der Webseite steht, Zitat: „Jeder Badegast stehen 10 m² Wasserfläche zur Verfügung.“ Es dürfen nicht mehr als 30 Personen in das Schwimmbecken. Im Nichtschwimmerbecken dürfen 25 Personen.“

Das Maintalbad fordert dabei jedoch die Einhaltung des Mindestabstands. Es stellt aber nicht die dafür notwendigen Bedingungen zur Verfügung!


Praxis in anderen Bädern

Schwimmbad der Herzen

Pandemiebetrieb im Freibad (25x50m) in Mainz-Mombach

Und in der Halle:

Beispiel Gensingen: „Im Schwimmbecken gilt ein grundsätzlicher Mindestabstand von 1,50m. Zum “Vordermann“ sind
2m Abstand zu halten, 3m muss der Abstand nur bei „Sportschwimmen“ betragen (gemäß
Pandemieplan DGfdB). Das Schwimmbecken wird daher zwischen Bahn 1+2, sowie Bahn 3+4 geteilt,
womit 2 Schwimmparcours je 2 Bahnen zum Schwimmen vorhanden sind. Ein Schwimmparcours
langsam/ normal und ein Schwimmparcours sportlich. Die Nutzer schwimmen im Rechtsverkehr gegen
den Uhrzeigersinn „im Kreis“. Auf beiden Schwimmparcours gilt also eine Einbahnstraßenregelung. Ein
Überholen innerhalb der Bahnen ist nicht gestattet. …“


Bis auf Weiteres keine Kraulkurse

Im Konzept des Bades steht weiter: “ …Dazu gehört auch die Einhaltung der Abstandsregelungen während des Badebesuchs. Diese sind im Laufe einer Pandemie bereits in anderen Lebensbereichen eingeübt und können von den Badegästen auch während ihres Aufenthalts im Hallenbad erwartet werden. Das Verhalten der Badegäste wird durch die Aufsicht beobachtet und bei Bedarf wird eingeschritten….“

In Gensingen steht z. B.: „Verstöße gegen die Vorgaben der Betriebsordnung bewirken einem sofortigen und endgültigen Schwimmbadverweis. Bei einem Schwimmbadverbot wegen Missachtung der Hygienevorgaben, sind
das Gesundheitsamt und das Ordnungsamt zu informieren.“

Es kann und wird daher bis auf Weiteres keine Kurse geben, der Mindestabstand auf einer Bahn ist nicht einzuhalten, sorry.

Könnte man das anders regeln? Klar könnte man das, anderen Gruppen stellt man aktuell sogar mehr Platz und mehr Zeiten zur Verfügung.


immer weiter, immer weiter…

Tja, genauso gut könnte man argumentieren: „Sie dürfen soviel essen, trinken und faul sein wie sie wollen. Sie werden keinerlei Probleme haben ihr Gewicht zu halten.“

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